Österreich: Tiefgreifende Änderungen im Steuerrecht für Krypto-Assets ab 1. März 2022

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Bei der Bewertung von Kryptowährungen tun sich viele Regierungen schwer. Sie wollen verhindern, dass das digitale Geld den FIAT-Währungen Konkurrenz macht. Notenbankgeld ist schließlich eine wichtige Machtbasis eines Staates.

Wesentlich unverkrampfter geht jetzt Österreich mit den Assets um, um eine zusätzliche Steuereinnahme zu generieren. Ungünstig ist die neue Regelung für Österreicher, die planen, ihr Land zu verlassen.

BMF: Kryptowährungen sollen gleichbehandelt werden

Österreich ist das erste Land in der EU, das Kryptoassets steuerlich den anderen Anlageklassen am Kapitalmarkt gleichstellt. Mit dieser Schlagzeile feiert sich das Finanzministerium in Wien. Was sich nach einer Anerkennung des neuen Geldes anhört, hat für Besitzer des Digitalgeldes beträchtliche Auswirkungen.

Diese betreffen nicht nur neu angeschaffte Coins, sondern teilweise auch schon vor Inkrafttreten des Gesetzes erworbene Assets. Das Gesetz tritt im Rahmen der "ökosozialen Steuerreform" zum 1. März 2022 in Kraft. Teilweise hat es nicht nur für Österreicher schwerwiegende Konsequenzen.

Auch Ausländer, die ihre Assets über einen österreichischen Broker beziehen, sollen zukünftig den österreichischen Staat mitfinanzieren. Hier ein Überblick über die Änderungen des Steuerrechts. 

Österreich stuft Kryptos als Wertpapiere ein

Zukünftig sollen digitale Vermögenswerte mit einer Kapitalertragssteuer belegt werden. Diese beträgt in der Alpenrepublik 27,5 Prozent. Dabei ist es unerheblich, wie lange die Assets gehalten wurden. 

Bisher wurden Gewinne aus Krypto-Geschäften über die Einkommenssteuer abgeschöpft. Allerdings galt ähnlich wie in Deutschland eine einjährige Spekulationsfrist, nach der Gewinne steuerfrei wurden. Durch die zukünftige Pflicht zur Entrichtung einer Kapitalertragssteuer entfällt diese Frist. Auf Kryptogewinne sind dann unabhängig von der Haltedauer 27,5 Prozent Steuern zu entrichten.

Wer mit Kryptos spekuliert, kann sich freuen. Die Einkommenssteuer mit ihrem Spitzensteuersatz von 55 Prozent dürfte in den meisten Fällen höher gewesen sein. Auf Gewinne aus dem Tausch von Krypto-Assets in FIAT-Geld fällt der Sondersteuersatz von 27,5 Prozent an. 

Der Tausch von verschiedenen Kryptowährungen bleibt steuerfrei. Die Gewinne werden besteuert, wenn ein Rücktausch in Notenbankgeld und gegen Waren/Dienstleistungen erfolgt. Auch mit Stablecoins hat sich das Finanzministerium beschäftigt und sie zu Kryptoassets erklärt. 

Der Tausch von Bitcoins in Stablecoins ist demzufolge steuerfrei. Anders ist dies bei Non-Fungible Token (NFT), die nicht als Kryptowährung gelten. Daher ist der Tausch von einer Kryptowährung zu einem NFT steuerpflichtig.

Die Einstufung der Kryptos als Kapitalvermögen macht die Verrechnung von Verlusten mit anderen Kapitaleinkünften möglich, die der Sondersteuer von 27,5 Prozent unterliegen.

Betroffen sind Veräußerungsgewinne oder -verluste aus Aktien, Dividenden, Gewinne oder Verluste aus dem Verkauf von Anleihen, Anleihezinsen oder verbriefte Derivate. Einnahmen aus Sparverträgen oder Privatdarlehen lassen sich dagegen nicht verrechnen. 

Stichtag 1. März 2021

Das Finanzministerium in Wien hat den Übergang von der Einkommens- zur Kapitalbesteuerung in die Vergangenheit verlegt. Demzufolge gehören alle bis zum 28. Februar 2021 erworbenen Assets zum „Altvermögen“. Gewinne daraus bleiben nach einer Spekulationsfrist von einem Jahr steuerfrei.

Wer seine Assets dagegen erst nach diesem Stichtag gekauft hat, verliert diese Steuerfreiheit. Notverkäufe sind in beiden Fällen nicht sinnvoll. „Altvermögen“ ist steuerfrei, während bei „Neuvermögen“ die Spekulationsfrist von einem Jahr noch nicht erreicht wurde.

Somit ist es bei Assets, die nach dem Stichtag gekauft wurden, in den meisten Fällen sogar besser, abzuwarten. Für Spekulanten dürfte die Kapitalertragssteuer eine Steuersenkung bedeuten. Für den Nachweis, welche Assets unter “Altvermögen” und welche unter “Neuvermögen” fallen, ist eine lückenlose Dokumentation erforderlich.

Die Besteuerung soll zukünftig nach den Plänen des Finanzministeriums auch für alte Vermögenswerte nach den neuen Grundsätzen erfolgen. Damit kannst Du zukünftig auch Coins, die Du vor dem 1. März 2021 erworben hast, steuerfrei in andere Coins tauschen. Für die steuerpflichtigen Gewinne gilt einheitlich der neue Steuersatz von 27,5 Prozent.

Die rückwirkende Einführung der neuen Besteuerung führt bei Anlegern zu Unmut. Wer im Laufe des letzten Jahres Assets im Glauben gekauft hat, nach einer Haltefrist von einem Jahr die Gewinne steuerfrei kassieren zu dürfen, fühlt sich benachteiligt. In Österreich wurde deshalb eine Petition eingebracht.

Es wird auch mit einer Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes gerechnet. Verfassungsrechtler geben diesen Versuchen allerdings kaum eine Chance. Schon in früheren Entscheidungen haben die höchsten Richter des Landes solche rückwirkenden Regelungen erlaubt. Ein Beispiel ist die Abschaffung der Haltefrist bei Aktien. 

Besteuerung von DeFi

Auch bei der Besteuerung von DeFi-Produkten ergeben sich in Zukunft einige Änderungen. Schon bisher wurden für die Zinsen und Wertsteigerungen aus dem Lending 27,5 Prozent Steuern fällig. Staking unterlag dagegen der Einkommensbesteuerung.

Allerdings spielte sich das alles in einer Grauzone ab. Das Finanzministerium hatte bisher keine klaren Regelungen für DeFi oder das Mining getroffen. Am Ende empfahlen Steuerexperten den Anlegern, die Situation individuell mit ihrem Finanzamt abzusprechen.

Für die Beamten dürfte diese Situation nicht wirklich einfach gewesen sein, denn offiziell gab es ja keine offizielle Position zu digitalen Vermögenswerten. Die EZB hat bis heute keine klare Meinung zu diesem Thema. Dies ist mit der neuen Gesetzesnovelle anders.

Wertsteigerungen und Zinsen aus der Bereitstellung von Token für Kredit- oder Liquiditätspools sind zukünftig wie das Lending mit 27.5 Prozent besteuert. Auch Belohnungen für das Staking sind nach mit diesem Satz steuerpflichtig. Verluste aus anderen Geschäften mit Aktien, Anleihen oder Kryptos können entsprechend verrechnet werden. 

Steuerliche Regelung des Minings

Nach der bisherigen Rechtssprechung sah das Finanzministerium das Mining wie die Schaffung eines Wirtschaftsgutes an. Mining war demnach immer eine gewerbliche Tätigkeit. In der neuen Regelung handelt es sich dagegen um Privateinkünfte, wenn es sich dabei um eine reine Vermögensverwaltung handelt. Gewinne werden in diesem Fall mit 27,5 Prozent besteuert.

Alle Tätigkeiten darüber hinaus gelten als Gewerbetätigkeit und müssen entsprechend in die betrieblichen Einkünfte einfließen. Sie sind dann entsprechend dem Einkommenssteuerrecht mit bis zu 55 Prozent zu besteuern. 

Kapitalertragssteuer–Abzug ab 2024

Bis zum 31.12.2023 wird die neue Steuerrichtlinie über die Veranlagung umgesetzt. Du musst Deine Erträge also in Euro zum tagesaktuellen Kurs in die Steuererklärung schreiben. Ab 01.01.2024 sind inländische Plattformen wie Bitpanda verpflichtet, die Steuern auf realisierte Gewinne automatisch über den Kapitalertragsteuer-Abzug abzuführen.

Dies hat auch für ausländische Kunden Konsequenzen. Sie müssen sich bei österreichischen Unternehmen als Steuerausländer registrieren lassen, um nicht auch von der automatischen Besteuerung betroffen zu sein.

Wegzugsbesteuerung auch für Krypto-Assets

Im Gegensatz zu Deutschland führt Österreich auch eine Wegzugsbesteuerung von Kapitalvermögen durch. Mit der Besteuerung der stillen Reserven schöpft das Land unterstellte Gewinne ab. Bei einem Wegzug in ein Land außerhalb des EWR werden die Steuern sofort fällig.

Mit der Einstufung von Kryptowährungen als Kapitalvermögen, unterliegen auch die Token der Wegzugsbesteuerung. Um sie zu umgehen, müsstest Du Österreich schnell verlassen. Ab 1. März 2022 wird es je nach Deinen Depot-Gewinnen teuer.

Wie schon bei Aktien und anderen Wertpapieren musst Du danach bei Deiner steuerlichen Abmeldung auch bisher angefallene Gewinne auf Kryptos versteuern. Der Gewinn errechnet sich aus den Anschaffungskosten und dem Wert des Vermögens zum Zeitpunkt des Wegzugs.

Die Fälligkeit ist sofort. Bei einer Schenkung der Vermögenswerte an einen Steuerausländer fällt die Wegzugsbesteuerung ebenfalls an. Es ist also in jedem Fall sinnvoll, eine Auswanderung schnell umzusetzen.

Änderungen wahrscheinlich

Wer langfristig im Hochsteuerland Österreich bleiben möchte, kann den neuen Gesetzen durchaus etwas Positives abgewinnen. Insgesamt sinkt die Steuerlast. Im Vergleich zum Ausland bleibt sie aber hoch.

Hinzu kommt, dass die Alpenrepublik einer für dieses Jahr geplanten europäischen Regelung vorgegriffen hat. Experten rechnen daher damit, dass das neue Gesetz bereits bald wieder geändert werden muss. Die europäischen Pläne dienen letztendlich ebenfalls dem Ziel, den Besitz von Kryptowährungen als Vermögenswert zu besteuern. Es geht darum, digitale Währungen unattraktiv zu machen.

Außerdem will die Europäische Kommission gute Startbedingungen für den geplanten digitalen Euro (CBDC) schaffen. Dieser ist aber keine Kryptowährung, sondern eine virtuelle Form des FIAT-Geldes. Die EZB garantiert Dir dann, dass Dein Euro-Vermögen auch virtuell von der Inflation aufgefressen wird.

Viele Länder verlangen auf Gewinne aus dem Handel von Kryptowährungen (z.B. Georgien 🇬🇪 )oder auch aus DeFi keine Abgaben. Um Dein Vermögen vor dem Zugriff des Staates zu schützen, musst Du jetzt schnell handeln. 

Nimm Kontakt zu uns auf, um zu erfahren wie Du durch die Wahl der richtigen Flaggen, Deine Steuerlast deutlich reduzieren kannst und Deine Freiheit mehrst.  


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