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Georgien – das Steuerparadies für Investoren: Steuerfreie Aktien-, Kryptogewinne & mehr

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Das Land zwischen Kaukasus und Schwarzem Meer hat sich in den letzten Jahren einen exzellenten Ruf unter Investoren erarbeitet.

Ein entscheidender Pluspunkt ist das Steuersystem Georgiens, das nur Einkommen aus inländischen Quellen zur Bemessung heranzieht. Viele Kapitalerträge wie welche aus Kryptowährungen oder Aktiengewinne bleiben steuerfrei.

Hinzukommt, dass das Land auf eine überbordende Bürokratie verzichtet. So kannst Du ein Leben mit mehr Freiheit als Investor genießen. Schauen wir uns jetzt die Steueranreize im Detail an.

Steuerfallen vermeiden

Georgien bietet zahlreiche steuerlich attraktive Möglichkeiten für Investoren. Interessante Regelungen für Kleinunternehmer, die virtuelle Zone (IT-Branche) und internationale Unternehmen zeigen, dass dem Land privates Kapital willkommen ist. Auch Freihandelszonen schaffen ein investorenfreundliches Umfeld.

Privatpersonen profitieren ebenfalls von der Besteuerung nach dem Territorialprinzip, bei dem nur Einkommen aus inländischen Quellen zur Bemessung herangezogen werden. Allerdings gibt es in Georgien einige Steuerfallen, die Du unbedingt vermeiden solltest. Ungünstig sind beispielsweise:

  •  Ein großes Aktienportfolio in den USA mit Fokus auf Dividenenausschüttungen
  •  Ein internationales Unternehmen mit einer überwiegenden Wertschöpfung in Georgien
  •  Die Nutzung ausländischer Dienstleistungen

Unter Umständen können sich also auch Einkommen aus ausländischen Quellen in Georgien ungünstig auswirken. Weitere Informationen findest Du in meinem Artikel über die Steuerfallen. Um von den großen steuerlichen Vorteilen zu profitieren, lohnt es sich, einen steuerlichen Wohnsitz zu erlangen.

Steuerlicher Wohnsitz in Georgien 

Die Standardvariante für die steuerliche Wohnsitznahme ist ein Aufenthalt von mindestens 183 Tagen innerhalb eines Zeitraums von zwölf Monaten. Alternativ kannst Du über das HNWI-Programm (High Net Worth Individual) sofort Steuerpflichtiger werden. Dazu musst Du ein Vermögen in Höhe von drei Millionen georgischen Lari (GEL, entspricht gut einer Million Euro)nachweisen.

Eine Alternative ist es, ein jährliches Einkommen von mindestens 200.000 GEL (knapp 70.000 Euro) nachweisen zu können.

Zusätzlich müssen sich mindestens 500.000 USD des Vermögens in Georgien befinden. Das Land erwartet ferner eine Verbundenheit zu Georgien, die Du beispielsweise durch einen Aufenthaltstitel oder nennenswerte Einkünfte aus georgischen Quellen (mehr als 25.000 GEL) belegen kannst.

Da die Antragsbedingungen für den HNWI-Status recht hoch sind, entscheiden sich die meisten unserer Klienten für die normale Steuerwohnsitznahme über einen Aufenthalt von 6 Monaten im Jahr in Georgien.

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Steuervorteile für Investoren

Privatpersonen müssen auf zahlreiche Einkommensarten in Georgien keine Steuern entrichten, wenn diese aus ausländischen Quellen stammen. Im Folgenden findest Du die verschiedenen Einnahmen, die der Fiskus bei natürlichen Personen nicht für die Besteuerung heranzieht.

Gewinne aus dem Handel mit Kryptos 

Das Finanzministerium Georgiens hat 2019 eine umfassende Bewertung von Kryptowährungen vorgenommen. In ihrer Entscheidung kommt die Behörde zum Schluss, dass es „praktisch unmöglich (ist), den Emittenten (einer Kryptowährung) zu identifizieren“. Die Vermögenswerte hätten keine physische Form und ließen sich nicht bei Finanzinstituten hinterlegen.

Es sei zudem unmöglich, den Ort der Transaktion zu bestimmen, da sie im virtuellen Raum stattfindet. Das Finanzministerium geht daher davon aus, dass der Handel von Kryptowährungen außerhalb Georgiens stattfindet und das Einkommen daher aus einer nicht-georgischen Quelle stammt.

Damit werden die Gewinne aus dem Krypto-Handel nicht besteuert. Man darf mit Fug und Recht sagen, dass Georgien für Privatpersonen ein Kryptoparadies ist. Dies gilt nicht nur für den Handel, sondern auch für das Mining, Staking und andere Aktivitäten rund um die Coins und Token.

Unternehmen unterliegen hingegen der Steuerpflicht, wenn sie mit Kryptos aus dem eigenen Besitz handeln. In diesem Fall fallen nachgelagert 15 Prozent Körperschaftssteuer und fünf Prozent Quellensteuer an.

Eine Ausnahme bilden Firmen mit einem Small-Business-Status, die nur ein Prozent Einkommensteuer zahlen. Hier musst Du jedoch darauf achten, dass der jährliche Umsatz nicht 500.000 GEL (etwa 172.000 Euro) nicht überschreiten darf. Gerade im Bereich des Small-Businesses gibt es hier immer noch gewisse Unsicherheiten bei der Besteuerung bzw. der Berechnung der Umsatzschwelle. 

Erträge aus Aktien

Eine spezifische Regelung für die Besteuerung von Wertpapieren fehlt im georgischen Steuergesetz. Stattdessen regelt das Finanzministerium diesen Sachverhalt durch einen öffentlichen Beschluss aus dem Jahr 2018. Demnach werden Dividenden oder Zinsen auf Wertpapiere nur besteuert, wenn sie aus einer georgischen Quelle stammen.

Dies ist ausschließlich dann der Fall, wenn es sich beim Zahler der Dividende um eine natürliche oder juristische Person handelt, die in Georgien ansässig ist. Damit Einkünfte aus der Bereitstellung von Wertpapieren als inländisches Einkommen gelten, muss eine der folgenden zwei Bedingungen erfüllt sein:

  1. 1
     Die Wertpapiere weisen den Inhaber als Eigentümer von Anteilen an einer in Georgien ansässigen juristischen Person aus. 
  2. 2
     Die Wertpapiere bestätigen das Eigentum an Anteilen einer juristischen Person, bei der 50 Prozent des Vermögenswertes direkt oder indirekt auf in Georgien befindliches unbewegliches Vermögen zurückzuführen sind.

Bankzinsen

Georgien verfügt über einen leistungsfähigen Bankensektor. Die Eröffnung eines Kontos ist auch wegen der Einbindung in das IBAN-System interessant. „Moment mal“, sagst Du jetzt vielleicht: „Eine georgische Bank ist doch dort definitiv steuerlich ansässig“.

Das stimmt, aber die Zinsen sind laut aktueller Gesetzgebung von der Besteuerung ausgenommen, sofern es sich beim Zahler um eine in Georgien lizenzierte Bank handelt. 

Andere Zinsen und Lizenzgebühren

Zinsen aus der Vergabe von Krediten oder aus Anlagen bei Banken und Versicherungen bleiben steuerfrei, wenn der Zahler steuerlich nicht in Georgien ansässig ist. Dieselbe Regelung gilt auch für Lizenzeinnahmen. Davon profitieren beispielsweise in Georgien ansässige Software-Entwickler, deren Kunden in der DACH-Region oder in den USA sitzen.

Dividenden

Dividenden, die aus Anteilen an ausländischen Unternehmen stammen unterliegen ggf. einer Quellensteuer, welche je nach Doppelbesteuerungsabkommen geregelt sind. So zum Beispiel für Dividenden aus den USA. Diese werden mit 30 Prozent Quellensteuer belastet.

Grundlage ist ein Doppelbesteuerungsabkommen zwischen den USA und der Sowjetunion aus dem Jahr 1973. Während sich Georgien nicht als Rechtsnachfolger der UdSSR ansieht, wenden die USA das Abkommen weiterhin auf alle ehemaligen Sowjetrepubliken an.

Dividenen von ausländischen Unternehmen sind aber ansonsten in Georgien Auslandseinkünfte und somit steuerfrei. Bei Dividenden von georgischen Unternehmen fallen 5% Quellensteuer an.

Aktienveräußerungen

Der Veräußerung von Aktien ausländischer Unternehmen wird in Georgien nicht besteuert. Zusätzlich unterscheiden die örtlichen Finanzämter nicht zwischen aktivem und passivem Aktienhandel.

Einkommen aus dem Daytrading gilt in Georgien als nicht steuerpflichtig. Die einzige Ausnahme betrifft den Handel mit Aktien ausländischer Unternehmen, deren Vermögenswerte zu mehr als 50 Prozent aus unbeweglichem Vermögen in Georgien bestehen.

Gewinne aus dem Verkauf von Aktien georgischer Unternehmen bleiben ebenfalls steuerfrei, wenn der Anleger die Wertpapiere länger als zwei Jahre besessen hat. Werden die Aktien georgischer Unternehmern an einer von der georgischen Nationalbank anerkannten Börse gehandelt, bleiben die Erlöse aus dem Verkauf in jedem Fall steuerfrei.

Passive Anteilseigner, die ausschließlich Dividenden aus dem Besitz von Aktien georgischer Unternehmen erhalten, sind nach der aktuellen Rechtsauffassung von der Einkommensteuer befreit. Hier muss jedoch erwähnt werden, dass dieser Sachverhalt im Steuergesetz bisher nicht abschließend geklärt ist.

Insgesamt lässt sich feststellen, dass sich ein steuerlicher Wohnsitz in Georgien ideal für Trader eignet. 

Immobilien

Auch Investoren in Immobilien finden in Georgien hervorragende Bedingungen vor. Mieteinnahmen und der Ertrag aus dem Verkauf von außerhalb des Landes befindlichen Objekten sind generell steuerfrei.

Für die Vermietung einer georgischen Immobilie an Einzelpersonen zu Wohnzwecken müssen die Eigentümer eine Einkommensteuer von nur fünf Prozent abführen. Diese geringe Besteuerung gilt auch, wenn Du in Georgien ein Airbnb-Geschäft betreibst. Besonders in Tiflis und ggf. auch am Schwarzen Meer lässt sich hier ein attraktives Business aufbauen.

Der Gewinn aus der Veräußerung von georgischen Immobilien wird mit nur fünf Prozent besteuert, wenn der Verkäufer sie mehr als zwei Jahre im Besitz hatte. Bei einer kürzeren Haltedauer werden 20 Prozent fällig. 

Nutze die einzigartigen Möglichkeiten Georgiens

Georgien ist ein interessantes Land für den Weg zum Cyber Souveränen im Sinne der Flaggentheorie 3.0. Es bietet Investoren optimale Bedingungen, um die eigene Steuerlast zu reduzieren und teilweise sogar auf Null zu senken.

Für Gewinne aus Aktien-, Krypto- und Immobilienvermögen genießen steuerlich in Georgien ansässige Personen attraktive Steuervorteile oder werden von der Abgabenlast sogar komplett verschont. Selbst die Zinsen auf ein Termingeldkonto bei einer georgischen Bank bleiben steuerfrei.

Lass Dich von uns als Deinen Georgien-Experten beraten, wie auch Du dieses investorenfreundliche Umfeld optimal nutzen kannst. Wir haben bereits viele Mitglieder der Community bei der Gründung einer georgischen LLC oder von Small Businesses unterstützt. Zudem helfen wir Dir bei der Wohnsitznahme über ein Small Business und bei der Remote-Kontoeröffnung in Georgien.

Bitte besuche unsere Übersichtsseite für mehr Informationen über Georgien.


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