Was muss ein Unternehmer über Geschäftsgründungen im Ausland wissen?

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Controlled Foreign Corporation oder kurz CFC Rules haben den Zweck, die Verwendung sogenannter Briefkastenfirmen zu vermeiden und sollen so Steuerflucht verhindern. Die Regeln legen fest, in welchem Land Unternehmensgewinne zu versteuern sind.

Außensteuergesetz

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In diesem Video erkläre ich die wichtigsten Vermeidungsregeln, welche Staaten installieren um Dich daran zu hindern Auslandsgesellschaften zu gründen und zu nutzen. Diese Regeln musst Du als ortsunabhängiger Unternehmer kennen, um nicht in eine fiese Falle zu tappen. Weiterhin zeige ich Lösungswege auf. 

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In Deutschland ist das geregelt durch die im Außensteuergesetz enthaltenen Anti-Missbrauchsregeln.

Diese haben zur Folge, dass beispielsweise eine in Zypern gegründete Limited genauso besteuert wird, wie eine GmbH in Deutschland, wenn einige Bedingungen erfüllt sind.

Das ist der Fall, wenn in dem Beispiel keine ausreichende ökonomische Substanz in Zypern vorliegt.

Darunter wird in der Regel verstanden, dass am Ort der Unternehmensadresse ein angemessenes Büro und Angestellte vorhanden sind. Daneben ist wichtig, dass die Geschäftsführung ihren ständigen Aufenthaltsort in dem Land des Firmensitzes hat, die Firma also wirklich aus Zypern heraus gesteuert wird (effektive Geschäftsführung).

Zusätzlich muss das Gehalt des Geschäftsführers einem Vergleich standhalten können, der Geschäftsführer also ein Gehalt in ortsüblicher Höhe beziehen.

Liegt keine Substanz im Ausland vor, profitiert ein Unternehmen lediglich von gesellschaftsrechtlichen oder Regulierungsvorteilen. Steuervorteile entstehen in diesem Fall nicht.

Grenznahe Unternehmen

Anders gelagert ist der Fall, wenn zum Beispiel ein in Deutschland im grenznahen Bereich lebender Unternehmer eine Firma in den Niederlanden oder in Österreich registriert, dort ein angemessenes Büro mit Angestellten betreibt und mindestens zweimal wöchentlich dorthin pendelt.

Dies trifft natürlich auch auf Österreicher zu, welche z.B. in Ungarn ein Unternehmen nutzen möchten. Hier beträgt die Körperschaftsteuer nur 9%.

In diesem Fall würde sich die Körperschaftssteuer nach den Bedingungen im Land des Firmensitzes richten.

Besteht zwischen den Ländern kein Doppelbesteuerungsabkommen, ist die Situation noch einmal anders. Dann würde eine Vertreterbetriebsstätte im Wohnsitzland entstehen, was eine reine Beteiligung vorteilhafter macht.

Ob sich eine Gründung im Ausland rentiert, hängt vom Einzelfall ab. Als Grundregel kann ein Jahresgewinn von 100.000  Euro und mehr zugrundegelgt werden.

Du kannst Dich gerne jederzeit bei uns melden und wir analysieren dann ob sich eine Abwanderung ins Ausland für Dein Unternehmen lohnt. Mit dem richtigen Wohnsitzland wird die Verwendung von Auslandsunternehmen wesentlich einfacher.


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Über

Sergio von Facchin

2016 bin ich aus Deutschland ausgewandert und seitdem lebe ich einen internationalen Lebensstil als Perpetual Traveler und nach den Grundsätzen der Flaggentheorie. Für Dich als Leser besuche & untersuche ich die besten Länder der Welt zum LebenGeschäfte machenzur Vermögenssicherung & für Investments.


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