Italien als Wohnsitz? Politisches Chaos und hohe Steuern lassen das Land nicht unbedingt wie ein SteuerParadies erscheinen. Die Einkommensteuer steigt progressiv von 23 auf 43 %, Freibeträge gibt es nicht.
Warum sollte man sich dort niederlassen? Um Steuern zu sparen eher nicht oder doch?
Warum ist eigentlich Cristiano Ronaldo nach Turin gezogen?
Der portugiesische Ausnahmefußballer ist nicht als eifriger Steuerzahler bekannt. In Madrid hatte er deshalb einigen Ärger mit den Finanzbehörden. Jeder, der schon mal auf seiner Heimatinsel Madeira war, weiß, dass Ronaldo ein sozial sehr engagierter Mensch ist.
Er will nur selbst entscheiden, für welche Projekte er bezahlen möchte. Für Normalverdiener ist Italien steuerlich nicht unbedingt besser geeignet als Spanien. Dazu kommt, dass Juventus Turin sicherlich ein namhafter Traditionsklub ist. Aber die besten Jahre der „alten Dame“ sind schon ein paar Jahre her.
Da stellt sich schon die Frage, warum es Ronaldo ausgerechnet nach Turin verschlagen hat. Die Antwort ist einfach: Seit 2017 gibt es in Italien eine Flat-Tax (Pauschalsteuer) für Vermögende.
Mit einem jährlichen Pauschalbetrag in Höhe von 200.000 Euro sind alle Einkommen aus dem Ausland abgegolten. Profi-Fußballer sind international agierende Marken, die weltweit Einnahmen generieren.
Es wäre verwunderlich, wenn Juventus Turin das Gehalt des Profis direkt überweist. Ronaldo besitzt mehrere Agenturen, die im Ausland sitzen und seine Rechte wahrnehmen.
Dieses Modell gibt es inzwischen auch in anderen EU-Staaten, etwa in Griechenland, Malta und Portugal. Gut, Panathinaikos Athen ist für Ronaldo sportlich noch unattraktiver. Portugal fällt aus, weil er dort Inländer ist.
Ziel der Flat-Tax ist es, vermögende Ausländer ins Land zu locken. Sie investieren dort und sorgen zudem durch ihren Konsum für weitere Einnahmen. Davon profitiert dann auch wieder der italienische Staat, denn die Mehrwertsteuer ist mit 22 % recht hoch.
Auch Rentner können von einer niedrigen Besteuerung des Einkommens profitieren. Sie zahlen nur 7 %.
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So funktioniert die italienische Pauschalsteuer
Die Pauschalsteuer eignet sich nicht nur für Spitzensportler oder Künstler. Auch Perpetual Traveler mit großem Einkommen, die ihr Geschäft außerhalb Italiens betreiben, profitieren möglicherweise stark. EU-Bürger müssen nicht einmal eine Investition tätigen.
Du musst also nicht einmal eine Immobilie kaufen. Der Nachweis eines bestimmten Vermögens ist ebenfalls nicht nötig. Um in den Genuss der Pauschalsteuer zu kommen, musst Du Deinen steuerlichen Wohnsitz nach Italien verlegen.
Die Abgeltungssteuer muss bei der zuständigen Steuerbehörde beantragt werden. Für die Bewilligung darfst Du mindestens neun der letzten zehn Jahre keinen steuerlichen Wohnsitz in Italien besessen haben.
Die Bewilligung gilt maximal 15 Jahre. Danach fällst Du unter die allgemeinen italienischen Tarife, die nicht wirklich lukrativ sind.
Vorher endet die Option, wenn Du Deinen steuerlichen Wohnsitz ins Ausland verlegst. Ein späterer, erneuter Antrag ist nicht möglich.
Einmal im Jahr erhältst Du von der Steuerbehörde eine Rechnung über 200.000 Euro. Diese solltest Du unbedingt in der vorgesehenen Frist bezahlen. Versäumst Du den Zahlungstermin, erlischt die Option auf die Pauschalsteuer.
Wenn Du Ehefrau und Kinder mit nach Italien bringst, sind pro Person weitere 25.000 Euro fällig. Italien ist dabei großzügiger als andere Länder. Du darfst auch entferntere Verwandte wie Großeltern oder Geschwister mitbringen.
Mit der Pauschale sind alle Steuerforderungen auf Einkommen aus dem Ausland abgegolten. Ebenfalls befreit wirst Du von der Erbschafts- und Schenkungssteuer auf im Ausland befindliche Vermögenswerte.
Du bist nicht verpflichtet, die italienischen Behörden über im Ausland befindliche Vermögenswerte zu informieren. Ferner gibt es keine Meldepflicht über ausländische Bankkonten.
Für Deine ausländischen Unternehmen, Beteiligungen und Immobilien interessiert sich der Staat ebenfalls nicht. Folgerichtig sind Einnahmen aus Dividenden, Zinsen, Urheberrechten und Vermietungen ebenfalls steuerfrei.
Alle Einkommen, die Du in Italien erzielst, unterliegen der normalen Einkommensteuer. Eine weitere Ausnahme sind Veräußerungsgewinne auf qualifizierte Beteiligungen. Diese Erlöse müssen in den ersten fünf Jahren normal versteuert werden. Ab dem sechsten Jahr fallen sie unter die Pauschalbesteuerung.
Mit dem Wohnsitz in Italien hast Du einen visafreien Zugang zu allen Staaten des Schengenraums, sofern Du kein EU-Bürger bist.
Regelung für Nicht-Europäer
Wer keinen Pass aus einem Land des EWR besitzt, kann meist trotzdem von der italienischen Flat-Tax profitieren. Das Programm wendet sich an die Bürger von insgesamt 168 Ländern. Nicht-Europäer kommen in den Genuss dieser Option, wenn sie einer der folgenden Investitionen tätigen:
Die Bearbeitung des Antrages dauert nur zwei Wochen.
So rechnet sich die Flat-Tax für Dich
Angenommen; Du verdienst im Jahr 500.000 Euro, dann schlägt in Deutschland die Einkommenssteuer mit 45 % zu. Du bist also schon über 200.000 Euro los.
Im Vergleich zur Flat-Tax in Italien zahlst Du in Deutschland mehr Steuern. Bei einem Einkommen von einer Million Euro sparst Du schon über 250.000 Euro. In Deutschland hättest Du über 450.000 Euro, also knapp das 2-fache gezahlt.
Das Inbound Tax Regime in Italien: 50% Steuern sparen mit neuen Regeln für Selbstständige und Einzelunternehmer
Seit 2017 existiert in Italien das sogenannte Inbound Tax Regime, das zunächst nur für bestimmte Angestellte galt. Mit dem Gesetzesdekret Nr. 209 vom 27. Dezember 2023, das am 28. Dezember 2023 im Amtsblatt (Serie Generale Nr. 301) veröffentlicht wurde, treten zum 1. Januar 2024 wesentliche Änderungen in Kraft.
Diese Reform betrifft insbesondere Selbstständige und Einzelunternehmer und erweitert das bestehende Steuererleichterungsprogramm.
Die wichtigsten Änderungen im neuen Inbound Tax Regime
Steuerfreistellungssatz:
Ab 2024 wird die Steuerfreistellung grundsätzlich auf 50% des zu versteuernden Einkommens festgelegt.
In Süditalien (Abruzzen, Molise, Kampanien, Apulien, Basilikata, Kalabrien, Sardinien und Sizilien) betrug die Steuerfreistellung nach dem alten Regime 90%, ist jedoch in der aktuellen Reform nicht mehr vorgesehen.
Eine Erhöhung der Steuerfreistellung auf 60% erfolgt für Steuerpflichtige mit mindestens einem minderjährigen Kind.
Einkommensgrenzen:
Die Steuerfreistellung gilt für Einkünfte bis zu 600.000 Euro pro Jahr. Darüber hinaus gehende Einkünfte unterliegen der regulären progressiven Einkommensteuer.
Mindestaufenthaltsdauer in Italien:
Um das Inbound Tax Regime in Anspruch zu nehmen, muss der Steuerpflichtige mindestens vier Steuerjahre in Italien ansässig sein.
Bei vorzeitiger Rückkehr ins Ausland innerhalb dieser vier Jahre entfällt die Steuerfreistellung rückwirkend, und die regulären Steuern sind nachzuzahlen.
Voraussetzungen für die Teilnahme:
Vor dem Umzug nach Italien muss der Steuerpflichtige in den letzten drei Steuerjahren nicht steuerlich in Italien ansässig gewesen sein.
Für Arbeitnehmer, die innerhalb eines Konzerns nach Italien entsendet werden, beträgt die erforderliche Auslandsdauer sechs Jahre.
Bei einer Rückkehr nach Italien innerhalb desselben Konzerns beträgt die erforderliche Auslandsdauer sieben Jahre.
Mindestaufenthaltsdauer pro Jahr:
Die Erwerbstätigkeit muss in jedem Steuerjahr für die Mehrheit des Jahres (mindestens 183 Tage) in Italien ausgeübt werden.
Das Einkommen muss aus einer nicht haftungsbeschränkten Selbstständigkeit oder Einzelunternehmertum stammen. Gewinne aus Kapitalgesellschaften sind nicht direkt begünstigt.
Beantragung und Nachweispflichten
Arbeitnehmer müssen ihrem Arbeitgeber eine schriftliche Selbstauskunft vorlegen.
Selbstständige beantragen die Steuererleichterung im Rahmen ihrer ersten italienischen Steuererklärung.
Die Steuerbehörde kann eine Überprüfung der Steuerpflicht vornehmen, wofür Dokumente wie Steuerbescheinigungen aus dem Ausland, Arbeitsverträge und Nachweise über Wohnsitz und Kinder notwendig sind.
Alte versus neue Regelungen im Überblick
Merkmal | Altes Regime (bis 2023) | Neues Regime (ab 2024) |
|---|---|---|
Steuerfreistellung | 70% (90% in Süditalien) | 50% (60% mit Kind) |
Maximales Einkommen | Keine Begrenzung | 600.000 Euro |
Mindestaufenthalt | 2 Jahre | 4 Jahre |
Mindestdauer steuerlicher Nicht-Ansässigkeit vor Zuzug nach Italien | 2 Jahre | 3–7 Jahre (je nach Beschäftigungssituation) |
Verlängerung | 5 weitere Jahre möglich (50% Freistellung) | Verlängerung um 3 Jahre möglich (nur für Personen mit Immobilienerwerb bis 31.12.2023) |
Unternehmensbeteiligungen | Nicht begünstigt | Nicht begünstigt |
Fazit
Das reformierte Inbound Tax Regime reduziert die bisher großzügigen Steuervergünstigungen und setzt strengere Bedingungen für die Inanspruchnahme voraus.
Besonders Selbstständige sollten prüfen, ob ihr Geschäftsmodell den Anforderungen entspricht. Unternehmer mit Auslandsfirmen sollten zudem die Controlled Foreign Corporation (CFC)-Regeln beachten, die in Italien ebenfalls Anwendung finden. Alternativ kann für vermögende Privatpersonen das Non-Dom-Regime (Pauschalbesteuerung) eine interessante Alternative sein.
Wer das Inbound Tax Regime nutzen möchte, sollte eine sorgfältige steuerliche Planung vornehmen, um die Voraussetzungen optimal zu erfüllen und steuerliche Nachteile zu vermeiden.
Das Steuersparmodell für Rentner
Auch Rentner können von einem Umzug nach Italien profitieren. Genauer gesagt, nach Süditalien. Ziel der italienischen Regierung ist es, die lokale Wirtschaft im dünn besiedelten Süden zu stärken.
Süditalien gilt zwar als das Armenhaus des Landes, trotzdem lässt es sich hier gut leben. Man denke an Capri, Sorrent oder Kalabrien.
Zugelassen sind Personen, die in den letzten fünf Jahren nicht in Italien ansässig waren. Außerdem müssen die Bewerber eine Pension aus einer ausländischen Quelle beziehen. Der Wohnsitz muss in einer der folgenden Regionen genommen werden:
Man kann also durchaus leben, wo andere Urlaub machen. Ein weiteres Kriterium ist, dass der Wohnsitz in einer Gemeinde mit maximal 20.000 Einwohnern liegt. Sorrent würde also gehen, denn dort leben 16.600 Einwohner. Neapel oder Palermo sind dagegen zu groß.
Wer seinen steuerlichen Wohnsitz entsprechend der Regeln nach Süditalien verlegt, zahlt auf alle ausländischen Einkommen pauschal 7 % Steuern.
Der Herkunftsstaat der sich bewerbenden Personen muss mit Italien ein gültiges Informations- und Kooperationsabkommen unterzeichnet haben. Diese Ersatzsteuer muss bei der zuständigen Finanzbehörde beantragt werden und ist maximal neun Jahre gültig.
Die günstige Besteuerung kann widerrufen werden. Sie endet vorzeitig, wenn die Gründe für die Bewilligung entfallen. Ein Beispiel wäre, dass die Renteneinkünfte aus der ausländischen Quelle nicht mehr fließen. Auch die verspätete Zahlung der Steuer führt zur Aufhebung der steuerlichen Begünstigung.
Eine Verrechnung mit ausländischen Steuerzahlungen ist nicht möglich.
Fazit
Es gibt viele Gründe, um für eine Weile die Zelte in Italien aufzuschlagen. Die Flat-Tax gibt Dir die Möglichkeit, Dich bis zu 15 Jahre niederzulassen und die landschaftlichen sowie kulturellen Schätze zu entdecken. Nicht zuletzt kannst Du hier die entspannte Lebensart der Italiener genießen.
Die Bedingungen für die Teilnahme an dem Steuerprogramm für Ausländer sind sehr einfach. Ein Mindestvermögen musst Du nicht vorweisen. Hinzukommt, dass bei der 200.000 Euro-Flat-Tax der Staat keine Auskünfte über die Herkunft Deines Einkommens verlangt.
Weiterhin gibt es spannende Optionen für Rentner und durch das Inbound Tax Regime.

