Rentner-Steuerparadies Griechenland – von 44 % auf 7 % Einkommensteuer

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Griechenland dürfte den meisten nicht unbedingt als Steuerparadies bekannt sein. Nach der Finanzkrise wurde das Land zu einem der steuerlich unattraktivsten Plätze der Welt. Diese Zeit ist zumindest für einige Ausländer vorbei. 

Mit steuerlichen Vorteilen lockt das Land Vermögende und Rentner. Dabei kann Griechenland auf ein mildes Klima, eine entspannte Atmosphäre und nun auch auf günstige Steuertarife setzen. 

Möglich macht dies ein neues Steuergesetz, das Ministerpräsident Kyriakos Mitsotakis 2020 vorstellte. Enthalten ist in der "Steuerreform mit Entwicklungsperspektive für Griechenlands Zukunft" eine Flat Tax für ausländische Rentner von sieben Prozent

Das Ziel ist es für Ausländer attraktiv zu sein und gleichzeitig die Steuereinnahmen zu steigern. Neben den Steuern sorgen Investitionen und Konsum für Jobs, so das Kalkül. Durch den Verbrauch sprudeln zudem weitere Steuern in die immer noch klammen Staatskassen. 

Im Gegenzug erhalten Rentner eine griechische Sozialversicherungsnummer. Auch Vermögende können von Steuervorteilen durch eine Pauschalsteuer profitieren. 

Griechenland wird zum Rentnerparadies

Rentner, die sich dafür entscheiden, nach Griechenland auszuwandern, müssen auf alle Einkünfte nur noch 7 % Einkommensteuer bezahlen. Dies gilt nicht nur für die Rente, sondern auch für weitere ausländische Einkünfte. Steuerpflichtig werden Menschen, wenn sie sich mindestens 183 Tage im Jahr in Griechenland aufhalten. 

Wer vom Programm Gebrauch machen möchte, muss einige Bedingungen erfüllen. Die betreffenden Personen dürfen in den letzten sechs Jahren mindestens fünf Jahre nicht in Griechenland gelebt haben. Außerdem ist eine aus dem Ausland bezogene Rente erforderlich

Der Umzug nach Griechenland muss aus einem Land erfolgen, mit dem das Land eines dieser Abkommen unterzeichnet hat:

  • eine Zusammenarbeit der Steuerverwaltungen
  • ein Doppelbesteuerungsabkommen

Ist dies gegeben, werden auf folgende Einkommen 7 % Steuern erhoben:

  • Einnahmen aus Renten
  • erzielte Dividenden, Kapitalerträge, Zinsen im Ausland

Steuergutschriften und Abzüge bei einer internationalen Doppelbesteuerung werden anerkannt. Dafür muss nachgewiesen werden, dass die Steuerzahlung an der Quelle erfolgte. 

Einkünfte aus griechischen Quellen werden mit den im Land üblichen Sätzen besteuert. Sie steigen progressiv und schnell von 9 % auf 44 %. Der Spitzensteuersatz greift schon bei 40.000 Euro. Zusätzlich ist ein Solidaritätszuschlag von 10 % zu zahlen.

Die Regelung kann für bis zu 15 Jahre lang genutzt werden. Damit können Rentner die Vergünstigungen länger in Anspruch nehmen, als es ähnliche Programme in Italien und Portugal erlauben. 

Zu berücksichtigen ist, dass die Rentner nicht von der griechischen Erbschafts- und Schenkungssteuer befreit werden. Je nach Verwandtschaftsverhältnis können bis zu 40 % des Wertes des Erbes oder der Schenkung fällig werden. 

Grundlage ist das Gesetz 2961/2001, das mehrfach geändert wurde. Die letzten größeren Anpassungen erfolgten 2010 mit den Gesetzen 3815/2010 und 3842/2010. 

Es werden je nach Verwandtschaftsverhältnis Freibeträge zwischen 6.000 und 150.000 Euro eingeräumt. Bei einem ausländischen Erbe werden im Rahmen von Doppelbesteuerungsabkommen im Ausland gezahlte Steuern angerechnet. 

Ehepaare werden bei der Antragstellung nicht gemeinsam behandelt. Bei der Bewilligung der Steuerregelung für einen Antragsteller kommen Familienmitglieder nicht automatisch in den Genuss der niedrigen Steuer. Ihre Berechtigung wird separat geprüft. 

Pauschalbesteuerung für Vermögende

Vorbild ist eine italienische Regelung. Die griechische Lösung basiert auf dem Gesetz über die alternative Besteuerung von Einkünften aus ausländischen Quellen. Ziel ist es, mit einer Pauschalsteuer Vermögende nach Griechenland zu locken. 

Auf dieser Grundlage können Reiche und ihre Familienangehörigen ihren Wohnsitz nach Hellas verlegen. Sie zahlen einmal jährlich einen Pauschalbetrag von 100.000 Euro an den Fiskus. Ansonsten ist ausländisches Einkommen steuerfrei. 

Bedingung ist, dass der Antragsteller in Griechenland eine Investition von 500.000 Euro tätigt. Auch Engagements in den letzten drei Jahren werden anerkannt. 

Diese Bedingung entfällt, wenn die Personen bereits einen Aufenthaltstitel aufgrund einer Investition besitzen. Auch Inhaber eines „Golden Visums“ sind von der Investition befreit. 

Die Investition muss durch den Antragsteller oder einen unmittelbaren Familienangehörigen erfolgen. Ferner kann ein Unternehmen investieren, an dem der Antragsteller die Mehrheit der Anteile hält. Das Geld muss in Immobilien, bewegliches Vermögen oder in Anteile einer griechischen Firma fließen. 

Die Pauschalsteuer wird nur bewilligt, wenn die betreffende Person in sieben der letzten acht Jahre keinen steuerlichen Wohnsitz in Griechenland hatte. Dies sind die detaillierten Bestimmungen des Gesetzes:

  • Personen, die ihren steuerlichen Wohnsitz nach Griechenland verlegen, müssen pauschal 100.000 Euro Steuern auf ihre ausländischen Einkünfte zahlen
  • die Höhe der ausländischen Einkünfte ist unerheblich
  • für Ehepartner, Verwandte und Nachkommen in gerader Linie werden jeweils zusätzliche 20.000 Euro Steuer fällig.
  • die Steuer wird am letzten Arbeitstag im Juli eines jeden Jahres fällig
  • die Antragsteller sind von der griechischen Erbschafts- und Schenkungssteuer befreit
  • die Regelung gilt maximal 15 Jahre
  • 50 % der Einkünfte aus griechischen Quellen werden nach griechischem Einkommenssteuerrecht versteuert

Neben dem Einkommenssteuersatz von 9 bis 44 % kommt dabei noch der Solidaritätszuschlag von 10 % hinzu. Nicht zu verachten sind auch die Sozialabgaben, die insgesamt 40 % des Einkommens betragen. Arbeitgeber müssen davon 25 % stemmen.

Befristetes Steuersparen

Die genannten Steueranreize gelten maximal für 15 Jahre. Danach würdest Du unter griechisches Steuerrecht fallen. Sicherlich weiß heute noch niemand, wie sich die Steuern in Zukunft entwickeln.

Bekannt ist, dass das Land weiterhin hoch verschuldet ist und eine recht schwache Wirtschaftskraft besitzt. Neben Italien ist Griechenland eines der Länder, derentwegen die EZB die Inflation eher halbherzig bekämpft. Krisen mit sich plötzlich ändernden steuerlichen Rahmenbedingungen sind also nicht auszuschließen. 

Aktuell regiert in Griechenland eine konservative Regierung. Traditionell wird im Land aber eher sozialistisch gewählt. Ob eine künftige Regierung dieses Steuermodell weiterverfolgt, ist nicht sicher. 

Für Perpetual Traveler, die für eine Zeit lang eine Basis in einer angenehmen Umgebung haben möchten, ist dies unerheblich. Was Du bedenken solltest, ist, dass es auch in Griechenland eine Wegzugbesteuerung gibt. 

Diese greift, wenn Du im Land mindestens sieben Jahre unbeschränkt steuerpflichtig warst. Bei einer langfristigen Absicht, Dich in Griechenland niederzulassen, solltest Du dies mit berücksichtigen.

Unternehmer finden in Griechenland keinen guten Standort. Die Körperschaftssteuer beträgt aktuell 22 %. Interessant als Renter und bei Pauschalbesteuerung ist, die Firma in einem anderen Land zu gründen und sich die Dividende in Griechenland auszahlen zu lassen. 

Auf Erträge aus ausländischen Beteiligungen erhebt der Fiskus nur 5 % Steuern. Da ausländische Investoren nur die Hälfte des Einkommens versteuern müssen, sinkt der Steuersatz für 15 Jahre sogar auf 2,5 %. 

Weniger attraktiv ist Griechenland bei Kursgewinnen und Zinserträgen, die mit 15 % besteuert werden. In Zypern werden diese gar nicht besteuert. Da hilft dann auch ein 50-prozentiger Steuerrabatt wenig. Griechenland hat eine 24 % Umsatzsteuer. 

Wer eine Immobilie in Griechenland kaufen möchte, sollte die Steuern ebenfalls im Blick behalten. Unter anderem fallen an:

  • Grunderwerbssteuer 3 %
  • Grundsteuer 2 bis 13 Euro pro m² und Jahr
  • Gemeindegebühr 0,25 bis 0,35 Promille auf den Einheitswert

Zudem gibt es ein Gesetz von 2013, das den Staat am Wertzuwachs der Immobilie beteiligen soll. Geplant sind 15 %, das Gesetz trat bisher jedoch nicht in Kraft.

Fazit

Besonders für Rentner ist Griechenland inzwischen ein lohnenswerter Wohnsitz. Neben niedrigen Steuern erwarten Dich ein mildes Klima, guter Wein und ein entspanntes Leben. 

Auch digitale Nomaden (Digitale Nomaden Visum) können von günstigen Steuerregelungen profitieren und hier für eine gewisse Zeit eine Flagge setzen. Das neue, vom Parlament verabschiedete Gesetz gewährt digitalen Nomaden, die in Griechenland aus der Ferne und unabhängig arbeiten, eine Steuererleichterung von 50 %.

Am besten ist es natürlich als Tourist nur eine kurze Zeit im Land zu bleiben und danach in steuergünstige Gefilde umzuziehen. 

Neben der Pauschalsteuer auf ausländische Einkommen in Höhe von 100.000 Euro, erhalten Superreiche die die diese Regelung nutzen auf griechische Einkommen einen Steuerrabatt von 50 %. 

Das Land liegt mitten in Europa. Es ist über die Flughäfen Athen und Thessaloniki mit der ganzen Welt vernetzt. Es ist also perfekt für Superreiche, welche sich eine Zeit in Europa niederlassen möchten und Renter, welche auswandern möchten. 

Als gewiefter Perpetual Traveler bist Du eher nur zeitlich begrenzt als Tourist im Land, sodass Du nicht in das lokale Steuersystem kommst. Wer länger dableiben möchte und sich legal anmelden will und nicht unter die Kategorie Superreich und Renter fällt, der kann sich das Digitale Nomaden Visum zu nutze machen. 


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