Dass die Emirate zum 1. Juni 2023 eine Körperschaftsteuer einführen, war schon einige Zeit bekannt. Allerdings hatte das Finanzministerium Ausnahmen für die Freezones versprochen.
Diese gibt es auch, allerdings betreffen sie nur die allerwenigsten Unternehmen. Für viele Selbstständige und Freelancer wird durch die neuen Regelungen die Attraktivität von Dubai sinken.
9 % auf die meisten Gewinne
Die Körperschaftssteuer wird bei Unternehmen, Selbstständigen und Freiberuflern erhoben. Gewinne bis zu 375.000 Dirham (rund 95.000 Euro) und Kleinunternehmen mit einem maximalen Umsatz von etwa 750.000 Euro bleiben von der Steuer befreit.
Die darüber hinaus liegenden Erträge werden mit 9 % besteuert. Veranlagt wird dabei das Welteinkommen. Ausgenommen sind einige Branchen, etwa die Öl- und Gasindustrie, die eine Einkommensteuer von 55 % zahlen muss.
Betroffen sind auch Unternehmen, die zwar um Ausland tätig sind, aber in den Emiraten kontrolliert und verwaltet werden. Natürliche Personen müssen Körperschaftssteuer zahlen, wenn sie in den Vereinigten Arabischen Emiraten tätig sind.
Freezone-Firmen auch betroffen
Dass die Körperschaftssteuer eingeführt wird, ist seit rund einem Jahr bekannt. Gleichzeitig wurde damals der Steuerwohnsitz klarer geregelt. Zudem wurden im Gesetz von 2022 Ausnahmen für die Freezones angekündigt. Diese sind nun deutlich geringer ausgefallen als angenommen.
Ursprünglich wurde erwartet, dass Unternehmen, die ihre Einnahmen ausschließlich im Ausland erwirtschaften, von der Körperschaftssteuer ausgenommen werden. Diese Hoffnung hat sich nicht bewahrheitet.
Mit dem Inkrafttreten der neuen Steuer verabschiedete die Regierung den Kabinettsbeschluss Nummer 55 und den Ministerbeschluss Nummer 139 von 2023.
Darin werden unter anderem die anrechenbaren und nicht anrechenbaren Tätigkeiten festgelegt. Die neuen Regelungen treffen auf alle sieben Emirate zu.
Nur wenige Ausnahmen
Steuerbefreit sind demnach nur noch Unternehmen, die ihre Tätigkeit ausschließlich in oder von einer Freihandelszone aus betreiben. Dafür wird der Begriff des „qualifizierten Einkommens“ verwendet.
Nach der Definition handelt es sich um Einkünfte, die aus Transaktionen innerhalb der Freihandelszone stammen. Dies betrifft laut dem entsprechenden Ministerialbeschluss Einkommen, die zu mindestens 95 % des Gesamtumsatzes aus folgenden Tätigkeiten stammen:
Neben dieser Bedingung müssen Freezone-Gesellschaften zwei weitere Kriterien erfüllen. Zum einen sind Geschäfte mit natürlichen Personen untersagt. Auch Einkünfte aus bestimmten regulierten Finanzdienstleistungen und immateriellen Vermögenswerten sind ebenfalls nicht erlaubt.
Einkünfte aus Immobilien sind nur zulässig, wenn es sich um Transaktionen mit anderen Freezones, die sich auf gewerbliche Immobilien innerhalb einer Freihandelszone beziehen.
Der dritte Punkt betrifft die Wertschöpfung. Sie muss komplett innerhalb der Freezone erfolgen. Das bedeutet, dass vor Ort Mitarbeiter oder Dienstleister erforderlich sind.
Welchen Nutzen haben die Emirate jetzt noch in der Flaggentheorie?
Als Standort für unternehmerische Tätigkeiten verliert das Land an Attraktivität. Wer sich hier niederließ, um auf die Erträge seiner Geschäftstätigkeit keine Steuern zu zahlen, steht nun vor den Trümmern. Er muss gezwungenermaßen von vorn beginnen.
Als Wohnsitz bleiben die Emirate weiterhin interessant. Es gibt weiterhin keine Einkommensteuer. Die Frage ist, wie lange es noch möglich ist, über eine inaktive Freezone ein Visum zu erhalten.
Durch die neuen Steuerregeln kann die Behörde die Inaktivität aus der Steuererklärung ablesen. Dies stellt die Frage, wie lange die Regierung bereit ist, für Firmen ohne Geschäftstätigkeit eine langfristige Aufenthaltserlaubnis zu gewähren.
Wenn Du Dich gegen mögliche weitere Verschärfungen der Gesetze in den Emiraten absichern möchtest, solltest Du spätestens jetzt über einen Plan B nachdenken.
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