Neusten Informationen und einem Schreiben des thailändischen Finanzministeriums zufolge unteriegt Auslandseinkommen ab 2024 in Thailand neuen Besteuerungsregeln.
Die neuen Regeln besagen, dass alle Einkünfte aus dem Ausland als persönliches Einkommen besteuert werden, unabhängig davon, ob es sich um Arbeitseinkommen oder Ersparnisse handelt.
In dem Dokument heißt es: "[...] wer Einkünfte aus einer Beschäftigung oder einem Geschäft im Ausland hat oder Vermögen, das im Ausland liegt [...] und dieses Vermögen nach Thailand gebracht hat [...] muss dies bei seiner persönlichen Einkommenssteuer für das Jahr berücksichtigen."
Die neuen Richtlinien gelten ab dem 1. Januar 2024 für in Thailand steuerlich ansässige Personen, d.h. Touristen und Kurzzeitbeschäftigte sind davon ausgenommen.
Ebenfalls ausgenommen sind diejenigen, die in einem anderen Land besteuert wurden, das ein bestehendes Doppelbesteuerungsabkommen mit Thailand hat.
Somit ersetzt und verschärft diese neue Regelung die alte, sehr steuerfreundliche Regelung.
Bisher Ende 2023 war es so, dass steuerpflichtige Personen ihr Auslandseinkommen nur dann versteuern mussten, wenn es im selben Steuerjahr nach Thailand eingeführt wurde, in dem es verdient wurde.
Hierdurch konnten Ausländer steuerfrei aus ihren Ersparnissen oder Auslandseinkünften in Thailand leben.
Thailand jetzt kein Steuerparadies mehr?
Die neue Regelung ist sicherlich nicht erfreulich, dennoch könnte man selbst bei strenger Anwendung der Regelung noch immer steueroptimiert in Thailand leben.
Es wird nur das nach Thailand eingeführt, was man wirklich zum leben benötigt. Hierauf zahlt man Steuern. Der Rest im Ausland würde weiterhin steuerfrei bleiben.
In Thailand wird man steuerpflichtig, wenn man sich in einem bestimmten Steuerjahr insgesamt 180 Tage oder länger in Thailand aufhält.
Die Einkommensteuersätze in Thailand reichen von 0% bis 35%, je nach Höhe des zu versteuernden Einkommen.
Hierdurch würde man weitere Dokumente wie Steuererklärungen erhalten, welche bei der Compliance für ortsunabhängige Unternehmer und Perpetual Traveler genutzt werden können (z.B. Bankkonto, Broker-Konto eröffnen etc.).
Bisher ist es unklar, wie sich dies auf Ausländer auswirkt, die mit einem Visum für den Ruhestand in Thailand leben oder das Thai Elite Visum nutzen.
Wir werden über alle weiteren Updates in diesem Zusammenhang berichten, sobald es genaue Informationen dazu gibt.