Aktiengewinne versteuern – 4 Setups für steuerfreie Aktiengewinne & Kapitalerträge

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Wer im Alter gut leben will oder für Schicksalsschläge vorsorgen möchte, muss seine Vermögensbildung privat vorantreiben. Die staatlichen Systeme sind nicht in der Lage, Sicherheit zu bieten. 

Das erkannte der Staat und fördert deshalb die Vermögensbildung. Allerdings tut er dies nicht so umfassend, wie Du Dir das wünschen könntest. 

Gerade für Privatanleger und Trader ändert sich die Besteuerung in 2021 gravierend in Deutschland. Eine Verlustverrechnungsmöglichkeit ist nach den neusten Regeln kaum noch möglich. 

Gut, das Du aber die Möglichkeit hast dem Staat hier ein komplettes Schnippchen zu schlagen und für immer sein Recht an Deinen Früchten zu partizipieren entziehst. 

In diesem Artikel werde ich Dir aufzeigen, was sich 2021 alles für Dich als Trader in Deutschland ändern wird und mit welchen 4 internationalen Setups Du durch eine Auswanderung Deine Aktiengewinne und Kapitalerträge steuerfrei vereinnahmst! 

Private Vorsorge, die wie eine Bevormundung wirkt

Im Prinzip ist staatlich geförderte Vermögensbildung nichts weiter als ein großzügiges Förderprogramm für Versicherer und Banken. 

Wenn der Staat ein Produkt zertifiziert hat, sparst Du zunächst Steuern. Zertifiziert ist, was den Finanzdienstleistern Ertrag verspricht. 

Die Kriterien wirken oft willkürlich, eines haben die meisten Produkte aber gemein: Die Rendite für den Anleger ist eher mickrig.

Attraktive Vorsorge behindert der Staat

Dank der Angebote von Onlinebrokern ist es heute jedem möglich, seine Vorsorge selbst in die Hand zu nehmen. 

Neben Aktien und ETFs (börsengehandelte Indexfonds) sind dabei CFDs eine bei Privatanlegern beliebte Anlageklasse. 

CFDs sind sogenannte Differenzkontrakte, die beispielsweise sehr effektiv für Korrekturen am Markt Verwendung finden. So kannst Du mit Index-CFDs Kurskorrekturen im Aktienmarkt ausnutzen. 

Du kannst diese Produkte hebeln, das bedeutet, Dir gibt ein Liquiditätsgeber einen auf den Trade begrenzten Kredit. Dadurch kannst Du Deine Gewinnmöglichkeiten steigern. Fairerweise gehört dazu, das gestiegene Verlustrisiko zu erwähnen.

Neues Steuerrecht ab 2021

Schon bisher hat der Staat bei Gewinnen aus Börsengeschäften ordentlich mitverdient. Allerdings gestand er bisher Anlegern zu, Verluste gegenzurechnen

Einen eventuellen Verlust-Überhang konnten Anleger ins nächste Jahr mitzunehmen, um ihn dann mit Gewinnen zu verrechnen. 

Im Prinzip behandelte der deutsche Staat bisher Börsengewinne und Verluste ähnlich wie Unternehmensüberschüsse. 

Dies soll sich zumindest teilweise ab 1. Januar 2021 ändern. 

Dazu hat das Finanzministerium den Paragraf 20 des Einkommenssteuergesetzes reformiert und erschwert vor allem Privatanlegern, Termingeschäfte zu tätigen. 

Davon betroffen sind auch die CFDs. Noch warten die Experten zwar auf die Hinweise des Finanzministeriums, die es für August ankündigt. 

Sicher ist aber schon heute, dass der Handel mit CFDs unattraktiver wird. Das neue Steuerrecht kann für Anleger sogar existenzbedrohend werden.

Verluste auf Termingeschäfte kaum noch anrechenbar

Während die USA CFD komplett verboten haben, weil sie so angeblich Privatanleger schützen wollen, will die Bundesregierung zukünftig ihre Bürger mit den Verlusten allein lassen und kräftig Kasse machen. 

In einem "Gesetz zur Einführung einer Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen" findest Du auf Seite 15 einen existenzbedrohenden Hammer für Anleger, welcher das Einkommensteuergesetz ändern wird. 

Demnach darfst Du Verluste aus Kapitalvermögen nur noch bis zu 20.000 Euro mit Gewinnen verrechnen. Dies gilt aber nur für Termingeschäfte, die damit eine eigene Steuerumgebung erhalten. 

War es bisher möglich, Kapitalerträge komplett zu behandeln, führt das Finanzministerium nun für Termingeschäfte Sonderregeln ein. 

Damit unterbindet der Staat, dass Du Verluste auf Termingeschäfte beispielsweise mit Gewinnen aus Aktien verrechnen kannst.

Hier der Paragraf 20:

Nach § 20 Absatz 6 Satz 5 werden die folgenden Sätze eingefügt:

Verluste aus Kapitalvermögen im Sinne des Absatzes 2 Satz 1 Nummer 3 dürfen nur in Höhe von 20 000 Euro mit Gewinnen im Sinne des Absatzes 2 Satz 1 Nummer 3 und mit Einkünften im Sinne des § 20 Absatz 1 Nummer 11 ausgeglichen werden; die Sätze 2 und 3 gelten sinngemäß mit der Maßgabe, dass nicht verrechnete Verluste je Folgejahr nur bis zur Höhe von 20 000 Euro mit Gewinnen im Sinne des Absatzes 2 Satz 1 Nummer 3 und mit Einkünften im Sinne des § 20 Absatz 1 Nummer 11 verrechnet werden dürfen.“ 

Definition von Termingeschäften sind klarer Angriff auf private Anleger

Die Bundesregierung erklärt ausdrücklich die von institutionellen Anlegern gern genutzten Optionsscheine und Zertifikate nicht zu Termingeschäften. 

Diese sind von der neuen beschränkten Verlustrechnung somit nicht betroffen. 

Stattdessen definiert das Gesetz Derivate wie CFDs, Futures und Optionen als Termingeschäfte, die nach Paragraf 20, Absatz 6, Satz 5 des Einkommenssteuergesetzes (EStG) nur eine beschränkte Verlustrechnung zulassen

Betroffen sind beispielsweise alle Optionen, die an der Eurex gehandelt werden. Dazu zählen Aktien, Indizes oder Rohstoffe. 

Die Verlustrechnung beschränkt der Gesetzgeber auch bei der Veräußerung wertloser Güter und bei Totalverlusten. 

Wer Wertpapiere einer Firma kauft, die von der Insolvenz oder Liquidation bedroht ist, kann die Verluste aus der Spekulation nur noch begrenzt steuerlich geltend machen. 

Die Verlustverrechnung begrenzt das Finanzministerium für ein Kalenderjahr auf 20.000 Euro. Dazu ist ein Verlustvortrag von weiteren 20.000 Euro pro Jahr möglich. 

Die Verrechnung der Verluste ist nur über die Steuererklärung möglich. Die Abrechnung von Verlusten von Optionsscheinen und Zertifikaten durch die Bank erfolgt weiter über die Abgeltungssteuer. 

Was bedeutet das konkret für Deine Vermögensbildung an der Börse? 

Bisher war es einfach. Am Ende des Jahres verrechnetest Du Gewinne und Verluste und zahltest auf den Überschuss 25 Prozent Kapitalertragssteuer. 

Machtest Du also mit Trades 100.000 Euro Gewinn und aus einem anderen Handel entstanden 90.000 Euro Verlust, versteuertest Du bisher 10.000 Euro. Du zahltest 2.500 Euro Steuern. 

Überstieg in einem Jahr der Verlust den Gewinn bedeutete dies bisher, dass Du einen Verlustvortrag beantragen konntest. 

Diesen Verlust konntest Du im Folgejahr komplett mit dem Gewinn verrechnen.

Zusammenfassernder Überblick der wichtigsten Punkte

  • Optionsscheine und Zertifikate ausdrücklich KEINE Termingeschäfte - Verlustverrechnung nicht begrenzt
  • CFDs , Optionen und Futures SIND Termingeschäfte - Verlustverrechnung beschränkt nur mit Gewinnen aus Termingeschäften. Verlustvortrag wenn mehr als 20.000 € - Im Folgejahr dann maximal 20.000 € Verlustvortrag
  • Verluste durch Veräußerung wertloser Güter (Insolvenz, Knock-Out-Schwelle, etc.) - Verlustverrechnung beschränkt  
  • Verluste durch Verfall von Zertifikaten oder Optionsscheinen - Verlustverrechnung beschränkt
  •  Verluste durch Optionsgeschäfte (Eurex) und dessen Verfall - Verlustverrechnung beschränkt
  • Verrechnung von Totalverlusten mit allen Einkünften aus Kapitalvermögen begrenzt auf 20.000 € - Im Folgejahr dann maximal 20.000 € Verlustvortrag
  • Verrechnung der Verluste nur mit Steuererklärung. Wird nicht von der Bank bei der Abgeltungsteuer berücksichtigt, außer bei Verlusten durch Veräußerungen von Optionsscheinen und Zertifikaten (keine Termingeschäfte)

So enteignet Dich der Staat

Nach der neuen Regelung kann Dein Trading sehr schnell unrentabel werden. 

Es ist absurd: Du nimmst Dein sauer verdientes, versteuertes Einkommen und legst es für das Alter oder eine Investition an. 

Dabei kannst Du trotz einer Rendite vor Steuer am Ende auf einem erheblichen Schuldenberg sitzen. 

Ein Beispiel zeigt Dir, wie Dir der Staat das Traden abgewöhnen will: 

Nehmen wir wieder an, Du erzielst mit verschiedenen Handelsaktivitäten eine Rendite von 100.000 Euro. 

Andere Trades liefen nicht so gut. Es entsteht ein Verlust von 90.000 Euro. 

Deine Gesamtinvestition brachte Dir also wieder 10.000 Euro Gewinn. 

Ab 2021 rechnet das Finanzamt aber anders. Du darfst dann von Deinem Verlust nur noch 20.000 Euro anrechnen. 

Das bedeutet, der zu versteuernde Gewinn beträgt 80.000 Euro. Somit ist eine Steuer von 80.000 x 25 Prozent, also 20.000 Euro, fällig. 

Du musst auf Deinen Gewinn noch 10.000 Euro obendrauf legen, damit der Fiskus zufrieden ist. 

Zwar musst Du diese Steuer nicht sofort zahlen, aber der Verlust wird mit den Gewinnen der kommenden Jahre verrechnet. 

Wenn Du also mehrere Jahre hintereinander größere Verluste machst, wird sich der Handel mit Termingeschäften dauerhaft nicht mehr rentieren. 

Du musst also unbedingt Maßnahmen ergreifen. Welche Möglichkeiten Du hast, erfährst Du weiter unten.

Moderne Enteignung

Angeblich will der Staat mit seinem Gesetz Spekulanten das Handwerk legen. 

Dummerweise beteiligen sich Finanzkonzerne aber kaum am CFD-Handel. 

Es ist augenscheinlich: Hier entmündigt der Staat den Bürger und enteignet ihn noch dazu. 

Seit Jahren versucht der Staat den CFD-Handel zu beschränken. Angeblich will er damit die Anleger schützen. 

Schon vor einiger Zeit verbot der Gesetzgeber den Brokern, zu hohe Hebel anzubieten. 

Das kann die Verluste reduzieren, beschränkt aber in jedem Fall die Höhe der Gewinne. Nun bestraft der Staat den Trader noch für Verluste.

Verluste bei Termingeschäften über Kreditinstitute sind ein zinsloser Kredit für den Fiskus

Online-Trader dürfen ihre Verluste mit er Steuererklärung am Jahresende begrenzt gegen Gewinne verrechnen. 

Die Banken müssen dagegen für ihre Kunden weiter über das Jahr hinweg die Abgeltungssteuer für Termingeschäfte abführen. 

Laut einer Anfrage des Redakteurs von Godmode-Trader, Oliver Baron, an das Finanzministerium, darf die Bank aber keine Verluste gegenrechnen. 

Verluste kannst Du nur noch nachträglich über eine Steuererklärung geltend machen. Damit gibst Du dem Staat quasi einen zinslosen Kredit. 

Während Du auf Gewinne sofort Steuern zahlen musst, bekommst Du Verluste erst zumindest teilweise erstattet, wenn Du Deine Steuererklärung abgibst.

Das Gesetz bietet kaum Rechtssicherheit

Im Beitrag von Oliver Baron trat noch etwas sehr Interessantes zutage. Das Finanzministerium definiert nicht genau, welche Anlageklassen zu den Termingeschäften gehören. 

Rechtlich dürfte das Gesetz problematisch sein. Zum einen darf man sich fragen, wo in dieser Regelung das Prinzip der fairen Besteuerung gewahrt bleibt.

Zum anderen könnte das Nettoprinzip verletzt sein. Demnach muss sich die Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit des Bürgers richten. 

Wahrscheinlich werden um das Gesetz zahlreiche rechtliche Auseinandersetzungen stattfinden. Diese könnten durchaus bis zum Bundesverfassungsgericht gehen. 

Was sicher ist: 

Das Gesetz tritt am 1. Januar in Kraft. Juristische Auseinandersetzungen kosten Zeit, Kraft und Geld. Du solltest jetzt etwas unternehmen, um der Gier des Staates entkommen.

Ein Lebensentwurf platzt

Richtig prekär könnte für Dich die Lage werden, wenn Du Futures und Optionen an der Eurex oder an den Terminbörsen in den USA handelst. 

Hier lassen sich große Summen auch mit einem vergleichsweise kleinen Kapital bewegen. Dies wird möglich, weil bei den Kontrakten nur eine Margin hinterlegt wird. 

Sie ist im Vergleich zum Handelsvolumen klein. Über einen Hebel handelst Du mit deutlich größeren Summen. Aufgrund der Hebeleffekte lassen sich allerdings große Gewinne und Verluste generieren. 

Nehmen wir an, Deine Aktivitäten brachten in einem Jahr 1.000.000 Euro Gewinne und 800.000 Euro Verluste. 

Unter dem Strich verdientest Du also 200.000 Euro. Nach dem Abzug von 25 % Steuern bleiben Dir 150.000 Euro als Gewinn. Dies ist die faire Lösung im Bezug auf Gegenrechnung der Verluste. 

Der Staat bekommt 50.000 Euro und Du kannst mit 150.000 Euro Deinen Lebensunterhalt bestreiten. Du kannst vom Trading leben. 

Nach der neusten Idee des Finanzministeriums wird dies nun grundlegend anders: 

Da Du nur noch 20.000 Euro Verluste gegenrechnen darfst, musst Du nach dem neuen Gesetz 980.000 Euro versteuern. 

Das macht statt 50.000 eine Steuerlast von 245.000 Euro!

Verrechnest Du dies mit Deinem Gewinn von 200.000 Euro, ergibt sich in Verlust von 45.000 Euro. Dein Job als hauptberuflicher Trader ist dank des Finanzministeriums nicht mehr profitabel.

Du musst Dein Einkommen neu organisieren

Am 1. Januar 2021 stehst Du also plötzlich ohne Einkommen da. Statt für Dich und Deine Familie arbeitest Du zukünftig für das Finanzamt. 

Es ist zu befürchten, dass Dein Schuldenberg jährlich wächst, denn Börsenhandel ohne Verluste ist unmöglich. Kein Mensch liegt bei jeder Handelsentscheidung richtig. 

Es gehört zum Geschäft eines Traders auch Verluste zu akzeptieren. Bisher war dies nicht tragisch, solange Deine Gewinne die Verluste überstiegen. 

Du hast nun folgende Möglichkeiten

KAPITALGESELLSCHAFT GRÜNDEN

Du könntest eine Kapitalgesellschaft gründen oder Dich vom Finanzamt als gewerblicher Händler führen lassen. 

Dadurch würde aber Deine Steuerlast steigen und Du hättest einen immensen Aufwand in der Verwaltung. Außerdem steht die Frage, ob das Finanzamt Dir dauerhaft gestattet als gewerblicher Händler zu agieren, wenn Du ausschließlich für Dich selbst tradest. 

Und noch was ganz anderes: Mit einer Kapitalgesellschaft tappst Du in die Falle der Wegzugsbesteuerung, sodass Du an einer Auswanderung extrem gehindert wirst!  

Wenn Du Dich dagegen schützen möchtest und für Dich eine Auswanderung bisher nicht infrage kommt, dann kontaktiere bitte unseren GoodbyeMatrix Experten für Genossenschaften. 

Wir haben bereits einige Genossenschaften für Trader gegründet, welche wiederum eine Kapitalgesellschaft für das Trading gründet. Hierdurch wird die Wegzugsbesteuerung legal für Dich vereinfacht, Du trennst Besitz klar von Eigentum und es gibt noch einige weitere Vorteile. 

Bitte setze Dich dazu direkt mit unserem Teammitglied Sven in Verbindung. Hier findest Du weitere spannende Informationen zu Genossenschaften


NUR NOCH AKTIEN & ETFs

Du tradest nur noch Aktien und ETFs.  

Für diese ungehebelten Anlageklassen ändert sich steuerlich nichts. 

Aber wegen des fehlenden Hebels benötigst Du ein hohes Kapital, um Gewinne zu erzielen, von denen Du Leben kannst. 

Auch in diesem Fall wirst Du vom Trading meist nicht mehr leben können.


KEIN TRADER MEHR

Du stellst Dein Trading komplett ein. Dann benötigst Du aber ein neues Einkommen. 


AUSWANDERN

Du wanderst in ein Land aus, dass mit Deinem Lebensentwurf kompatibel ist und Dir viele Vorteile als Trader verschafft. 

So zum Beispiel die komplett steuerfreie Vereinnahmung von Kapitalerträgen und Aktiengewinnen oder mit einem extrem verringerten Steuersatz im Vergleich zu Deutschland. 

Nutze die Flaggentheorie

Die Flaggentheorie besagt, dass Du Dein Leben dort organisierst, wo es für Dich die größten Vorteile gibt. 

Dabei musst Du Dein Leben nicht zentral an einem Ort organisieren. Dein Wohnsitz kann an einem anderen Ort liegen, als der Sitz Deiner Firma. 

Auch Deine kontoführende Bank muss in Zeiten des Onlinebankings nicht zwingend in dem Land zu Hause sein, in dem Du lebst. 

Dein Vermögen kannst Du auf der ganzen Welt verteilen. Wähle einfach die Orte aus, die für Dich am rentabelsten sind.

Traden kannst Du an vielen Orten der Welt

Zunächst: Die USA sind kein guter Ort für Trader. Die dortige Gesetzgebung verbietet den CFD-Handel. 

Ansonsten gibt aber viele Möglichkeiten für Trader.

Eines vorweg: Deinen Broker oder Deine Bank musst Du meist nicht wechseln. Online-Broker sind normalerweise weltweit aktiv. 

Sie sind zwar an die verschiedenen rechtlichen Rahmenbedingungen in den einzelnen Ländern gebunden. Es gelten aber immer nur die Regeln des Landes, in dem Du Deinen Wohnsitz hast. 

Online-Broker haben den Vorteil, dass sie die Steuern nicht direkt an den Fiskus abführen, dies obliegt Dir. 

Die Höhe Deiner Steuern auf Kapitalerträge kannst Du mit der Wahl Deines Wohnsitzes aktiv gestalten. Es geht sogar soweit, dass Aktiengewinne und Kapitalerträge legal steuerfrei sein können. 

Du kannst also umziehen und Dein Geschäft wie gewohnt weiterführen. Dann aber mit viel mehr Freiheit, ohne Bevormundung und Bürokratie!

Deine Adresse ändert sich natürlich, das musst Du dem Broker oder der Bank melden. 

Um in Deutschland nicht mehr unbeschränkt steuerpflichtig zu sein, musst Du die 183-Tage-Regelung beachten. 

Sie besagt, dass jemand in Deutschland uneingeschränkt steuerpflichtig ist, wenn er seinen dauerhaften Aufenthalt in Deutschland hat. 

Wohnst Du weniger als 183 Tage im Jahr in Deutschland, unterliegst Du nicht mehr der deutschen Steuerpflicht, wenn Du auf der anderen Seite auch keinen Lebensmittelpunkt mehr dort hast. 

Wie der Lebensmittelpunkt definiert ist und worauf Du achten musst um nicht mehr unbeschränkt steuerpflichtig zu sein, findest Du hier und hier

Wichtig ist, dass Du Dich bei Deinem Einwohnermeldeamt abmeldest und Deine Wohnung kündigst. Lebst Du in einer Ehe, müssen auch Deine Frau und die Kinder mit umziehen. 

Vergiss nicht, alle Verträge in Deutschland zu kündigen oder auf den neuen Wohnsitz umzuschreiben. Es gibt noch einige andere Aspekte wie zum Beispiel die Wegzugsbesteuerung und anderes zu beachten. 

Bei manchen Brokern erhältst Du Privilegien für Deine Treue. Prüfe, ob Du diese in Deine neue Heimat mitnehmen kannst und ob Sie Dir dort von Nutzen sind. 

Teilweise können Dir aber auch Broker oder Banken Probleme bereiten, wenn Du in ein neues Land ziehst. So mag zum Beispiel nicht jeder Broker oder Bank den Wohnsitz Zypern oder Panama. 

Dies ist aber sehr individuell und es gibt für alles die passenden Lösungen, auf welche wir uns von GoodbyeMatrix spezialisiert haben. 

Deswegen kann ich Dir nur raten unverbindlich Kontakt mit uns aufzunehmen, sodass wir ein perfektes internationales Setup für Dich als Trader, Unternehmer oder Investor aufsetzen können. 

Folgende Länder könnten Dein Trading auch in Zukunft profitabel halten, es gibt allerdings noch viele weitere interessante Möglichkeiten bei denen wir dir helfen können. 

Nun die wohl 4 interessantesten:

1. Aktiengewinne steuerfrei auf Zypern

Die Insel im Mittelmeer ist für Dein Business und als Trader einer der interessantesten Standorte innerhalb der Europäischen Union. 

Wir von GoodbyeMatrix haben bereits einer dreistelligen Klientenanzahl mit unserem Steuerberater auf Zypern geholfen den Wohnsitz auf die Sonneninsel zu verlegen und dort eine Zypern Limited zu gründen. 

Melde Dich bitte bei uns für die Umsetzung.

Als Mitglied in der EU bietet Dir Zypern das uneingeschränkte Recht, Dich auf der Insel niederzulassen. 

Dazu bietet das Land sehr günstige Bedingungen für die Firmengründung. Für Ausländer ist Zypern ein idealer Wohnort, weil das Non Dom-Steuersystem Anwendung findet. 

Während für Zyprioten ähnlich wie in Deutschland einer Residenz-Besteuerung gilt, bleiben für Ausländer gewisse Einkünfte steuerfrei. 

Einzige Bedingungen sind, dass Du keine zypriotischen Wurzeln besitzt. Deine Eltern dürfen also nicht auf der Insel der Aphrodite geboren worden sein. Weiterhin darfst Du nicht länger als 17 Jahre auf der Insel gelebt haben. 

Erfüllst Du diese Bedingung, kannst Du bis zu 17 Jahre auf der Insel als Non Dom leben. 

In vielen Ländern endet der Vorteil der Non Dom-Besteuerung, wenn Du Deine Auslandserträge auf ein Konto an Deinem Wohnsitz überweist. Dies ist beispielsweise auf Malta so. 

Auf Zypern musst Du gewisses Auslandseinkommen wie z.B. ausländische Dividenden auch dann nicht versteuern, wenn Du es für die Lebensführung auf ein Konto in Zypern auszahlen lässt. 

Erhältst Du Kapitalerträge in Form von Dividenden, bleiben diese steuerfrei (beachte bitte, dass der Quellenstaat allerdings eine Quellensteuer erheben kann und ein bestehendes DBA diese verringern könnte. So werden Dividenden aus den USA zum Beispiel nicht mit 30% Quellensteuer belastet, sondern nur noch mit 15%). 

Aus Zypern Sicht ist es dabei egal, ob die Gewinne auf der Insel oder im Ausland entstanden. Hier bleiben Dividenden steuerfrei. 

Über eine Zypern Ltd., aber auch als Privatperson bleiben die meisten Kapitalerträge steuerfrei. 

Dazu zählen alle Erträge aus

  • dem Handel mit Aktien
  • dem Optionshandel
  • dem Handel mit Anleihen
  • Termingeschäften
  • Wertpapier-Swaps
  • Shortpositionen auf Wertpapiere
  • Obligationen
  • Repros
  • Investmentfonds

Alle Regeln im Steuergesetz "Tax Law N.118(I)/2002" nachlesen. 

Auf andere Kapitalerträge, beispielsweise aus dem Forex- & Kryptohandel, fällt eine Körperschaftssteuer von 12,5 Prozent an, wenn Du mit Deiner Zypern Limited tradest.

Dies ist im Vergleich zur 25 prozentigen Kapitalertragssteuer immer noch sehr preiswert. 

Als Privatperson fällt Einkommensteuer auf die Gewinne an.  

Hast Du Deinen steuerlichen Wohnsitz auf Zypern, kannst Du die Gewinne der Gesellschaft steuerfrei an Dich per Dividende auszahlen. Die Zypern Limited ist auch interessant, wenn Du Deinen Wohnsitz in einem anderen Land hast. 

Es ist nicht zwingend erforderlich, dass Du in Zypern wohnst, um diese Unternehmensform zu wählen, es muss aber etwas Substanz in Zypern aufgebaut werden. 

Achte bei der Wahl Deines Domizils darauf, dass Du die steuerfreien Erträge aus Zypern nicht an Deinem Wohnsitz versteuern musst, wenn Du damit Deinen Lebensunterhalt bezahlen willst.

2. Keine Steuern auf Aktiengewinne in Georgien

Georgien ist für Unternehmer sehr interessant. Als Einzelunternehmer musst Du bis zu einem Umsatz von 500.000 Lari (rund 145.000 Euro) nur ein Prozent Steuern zahlen. 

Besonders Unternehmen, bei denen der Umsatz fast dem Gewinn entspricht, ist dies sehr interessant. In der Digitalwirtschaft ist dies oft der Fall.  

Für Trader ist Georgien in zweierlei Hinsicht ein geeigneter Wohnsitz. Das Land fördert Kryptowährungen und verlangt keine Steuern auf Gewinne. Auch das Mining ist umsatzsteuerfrei. 

Krypto-Trader haben hier ideale Bedingungen. Wenn Du bei einem Broker mit Sitz außerhalb Georgiens hat, sind die Gewinne als Auslandseinkommen komplett steuerfrei, denn das Steuersystem des Landes basiert auf einer Territorialbesteuerung.

Übrigens können wir mit Dir in Georgien ein Brokerkonto oder auch ein Bankkonto eröffnen. 

3. Aktiengewinne versteuern - In Thailand mit 0 % Steuer!

Wunderbare Strände, beeindruckende Kulturstätten und die beeindruckende Metropole Bangkok sind einige Gründe, Thailand zu mögen. 

Thailands Steuersystem interessiert sich für Deine Auslandsgewinne nur, wenn Du sie nach Thailand schaffst. 

So zahlst Du nur Einkommensteuer auf die Gewinne, welche Du nach Thailand einführst um von diesen Deinen Lebensunterhalt zu beschreiten. Alles was im Ausland verbleibt, bleibt bis zur Einführung nach Thailand steuerfrei.  

Du kannst Deinen alten Broker oft weiter nutzen. Achte aber darauf, dass der Broker keine Filiale in Thailand unterhält bzw. dort seinen Sitz hat. 

Ein langfristiges Aufenthaltsrecht vergibt Thailand nicht ohne Weiteres, aber es gibt Möglichkeiten. Der Schlüssel ist das Thailand Elite Visa

Erfüllst Du die Bedingungen für die Erteilung des Visums, erhältst Du ein Aufenthaltsrecht für fünf, zehn oder zwanzig Jahre. 

Nebenbei profitierst Du noch von vielen Vergünstigungen, die Dir das Leben in Deiner neuen Heimat versüßen. 

GoodbyeMatrix kann Dir direkt mit Deinem Thailand Elite Visum weiterhelfen und es Dir auch etwas vergünstigt beschaffen. Wenn Du Interesse hast, in ein Land auszuwandern, in dem Du als Trader und Unternehmer wirklich willkommen bist, dann wende Dich an uns.

4. Kapitalerträge & Aktiengewinne steuerfrei als Perpetual Traveler

Kapitalerträge bleiben auch steuerfrei, wenn Du als Perpetual Traveler durch die Welt reist. 

Wenn Du keinen festen Wohnsitz und Steuerwohnsitz hast, musst Du die Kapitalerträge nicht versteuern. Du musst darauf achten, dass Du Dich in einem Land nur so lange aufhältst, dass Du dort nicht steuerpflichtig wirst. 

Außerdem musst Du mit Deinem Broker klären, ob er Dich traden lässt, wenn Du nirgends gemeldet bist. Hier kannst Du Dir aber helfen, in dem Du in einem Steuerparadies für Trader eine Firma gründest. Zypern bietet sich dafür zum Beispiel an. 

Auch ein Pro-Forma-Wohnsitz, beispielsweise in Panama oder Paraguay, erfüllt diesen Zweck. Wichtig ist es noch sich eine Verbrauchsrechnung zu besorgen. 

Möchtest Du Dividendenaktien halten, so kaufst Du am besten Aktien von Firmen mit Sitz in Ländern welche keine Quellensteuer für Non-residents hat. Hongkong, Singapur oder Großbritannien bieten sich dafür an. 

Du siehst, es gibt viele Möglichkeiten, sich der deutschen Steuerreform auf Termingeschäfte zu entziehen. 

Nimm jetzt Kontakt mit uns auf, um zu klären welche Lösung für Dich die individuell beste ist.


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