Das beste Auslandsgewerbe für Freelancer & Digitale Nomaden in Ras al-Khaimah

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Vor wenigen Tagen hatte ich bereits auf die sich neu auftuenden Möglichkeiten in Georgien hingewiesen. Hier wurde in 2018 das Steuergesetz für Kleinunternehmer geändert, sodass dieser Standort hoch interessant für alle “Kleinverdiener” wird.

Heute möchte ich Dir über eine ganz neue Möglichkeit berichten, lokalisiert in den Vereinigten Arabischen Emiraten. Es handelt sich dabei um ein Wohnsitzprogramm, das sich für angehende Freelancerdigitale Nomaden und ortsunabhängigen Unternehmer eignet.

Also gerade für Menschen, die sich in der Gründungszeit befinden und noch kein sehr hohes Einkommen vorweisen können.

Neben dem Zypernwohnsitz und der Möglichkeit sich in Panama “niederzulassen”, könnte das neue Konzept in Ras al-Khaimah in Zukunft mit eines der beliebtesten Konzepte bei uns werden.

Du fragst Dich jetzt sicherlich, warum? Das erzähle ich Dir jetzt!

Das große Problem von digitalen Nomaden bzw. ortsunabhängigen Unternehmern

Jeder, der darüber nachdenkt, sich in seinem Heimatland abzumelden, kommt letzendlich bei diesen Fragen an: “Wovon soll ich in Zukunft leben?” und “Wie finanziere ich meinen Lebensunterhalt?”.

Durch das Internet ist es heute sehr viel einfacher geworden, ortsunabhängig Geld zu verdienen. So versuchen sich häufig Starter als Freelancer (Freiberufler), um dadurch in den neuen Lebenstil des “digitalen Nomadentums” einzutauchen.

Schließlich findet man so am schnellsten Möglichkeiten, Geld zu verdienen. Es gibt zahlreiche Jobbörsen, auf denen man sich anmelden kann und Jobs wie Videoschnitt, Texte schreiben, Virtual Assistant, Bildbearbeitung, Tabellen ausfüllen etc. pp finden kann.

Und gerade in der Anfangszeit kann man von solchen Jobs in gewissen Ländern bereits einen wunderbaren Lebensstil pflegen. In Südostasien findet man z.B. viele günstige Unterkünfte, und die Lebenshaltungskosten sind sehr niedrig, vorausgesetzt man ist in den richtigen Ländern unterwegs.

Jetzt kommt das große ABER.

Es hört sich alles schön und gut an, auch weil es bereits für viele Menschen Realität ist.

Doch bevor man sich bei der Meldebehörde in seinem Heimatland abmeldet und den Lebensmittelpunkt aufgibt, fragen sich viele “Wie kann ich legal ein Business betreiben, und wo melde ich dieses an, wenn ich nicht mehr im Heimatland gemeldet bin?”.

Oder auch:

“Wie schreibe ich in Zukunft absetzbare Rechnungen, wenn ich nirgendwo angemeldet bin und keine Steuernummer vorweisen kann? Ist es überhaupt legal möglich, komplett ohne Gewerbeanmeldung zu arbeiten?”

Hier scheiden sich die Geister, und rein theoretisch könnte man die erste Zeit komplett ohne Anmeldung Geschäfte treiben.

Nach ein paar Wochen könnten dann aber die ersten Probleme auftauchen.

  • Welche Adresse gebe ich auf Rechnungen an?
  • Wie kann ich absetzbare Rechnungen schreiben?
  • Welche Steuernummer gebe ich an?
  • Ab welchen Summen wird es kritisch, und wann könnten Finanzämter Nachforschungen betreiben?
  • Mache ich mich ggfs. strafbar, wenn ich ganz ohne Anmeldung agiere?

Dies sind nur ein paar kleine Einwürfe, die vielen bereits im Kopf schweben, wenn sie den Schritt in ein ortsunabhängiges Leben gehen. Und genau zu diesem Thema habe ich mit meinem Geschäftspartner einen ausführlichen Videokurs erstellt.

Am Ende fühlen sich die meisten dann doch wohler, wenn sie sich in passenden Ländern anmelden oder eine geeignete Firma für ihre Geschäftszwecke gründen. Und das ist auch ab gewissen Umsätzen unabdingbar.

Leider gibt es aber auch hier wieder einige Probleme.

Wenn ich mich in einem Land anmelde und dort angebe zu wohnen, habe ich in den meisten Fällen eine relativ lange Aufenthaltspflicht, bis die Steuerpflicht ausgelöst wird. In den meisten Ländern ist das die 183-Tage Regelung.

So zum Beispiel auch im Anfangs erwähnten Georgien. Zypern hat bereits die Zeichen der Zeit erkannt, die Steuerpflicht wird bereits nach 60 Tagen Aufenthalt im Jahr ausgelöst!

Wegen vieler weiterer Vorteile flüchten gerade sehr viele (Online-)Unternehmer in dieses Land.

Dann gibt es noch Länder, die fast gar keine Aufenthaltspflicht im Jahr aufweisen, um die Steuerpflicht auszulösen. Eines der beliebtesten Länder für ortsunabhängige Unternehmer ist Panama. Durch das Territorialsteuersystem kann man dort legal steuerfrei bleiben (wenn richtig strukturiert).

Aber auch Panama fällt für viele Starter weg, da für die Wohnsitznahme bereits circa 5.000 Euro auf einmal aufgebracht werden müssen. Zusätzlich müssen wir einmal im Jahr für wenigstens einen Tag ins Land reisen, damit wir die Aufenthaltsgenehmigung nicht wieder verlieren.

Und Flüge nach Panama sind nicht gerade günstig, und viele Starter wollen sich gerade am Anfang in Südostasien niederlassen.

Neben diesen genannten Problemen gibt es aber auch noch die Verpflichtung in vielen Ländern, eine Wohnung anzumieten, um dort einen Wohnsitz zu nehmen. In Panama entfällt zwar diese Pflicht, in Zypern ist es aber eine Voraussetzung!

Hierdurch werden wieder hohe laufende Kosten verursacht, die sich Starter gerne sparen wollen oder müssen.

Zum Schluss kann man noch die möglichen Sozialversicherungskosten aufzählen und die Verpflichtung von irgendwo auf der Welt Steuererklärungen im jeweiligen Land einreichen zu müssen.

Wie Du siehst, stehen gerade Gründer und Starter in ein freies Leben unglaublich vielen Herausforderungen gegenüber, und vielleicht weißt Du bereits was ich meine, da Du Dich auch schon mit der Thematik beschäftigt hast.

Jetzt kommen wir zu einer möglichen Lösung, die sich in 2018 ganz neu aufgetan hat und die Du über unsere Partnerkanzlei sehr schnell umsetzen kannst. Viele der oben genannten Probleme werden dadurch gelöst!

Freelancer Permit in R.A.K.

Im Emirat Ras al-Khaimah ist es nun möglich, ein sogenanntes Freelancer Permit inkl. 2-Jahres-Visum zu beantragen, welches sich perfekt für alle Freiberufler und angehenden Selbstständigen eignet.

Welche Tätigkeiten fallen unter das Freelancer Permit in R.A.K.?

Es gibt eine breite Palette von Tätigkeiten, die in unter dieses Permit fallen. Sehr interessant sind dabei folgende Tätigkeiten für online Unternehmer:

DIRECTOR OF E-LEARNING, E-LEARNING PRODUCER

Als E-Learning kann man grob alle digitalen Produkte fassen, egal ob eBooks, Mitgliederbereiche oder Videokurse. Hierdurch wird es also allen digtitalen Nomaden und ortsunabhängigen Online-Unternehmern möglich, dieses Permit zu nutzen.

Es gibt aber noch dutzende andere Tätigkeiten, die unter dieses Permit fallen. Du findest die offizielle Liste hier in diesem PDF-Dokument:

Downloads

Freelancer Tätigkeiten (ENG)

Eine Übersicht aller Tätigkeiten die auf jeden Fall unter das Freelancer Permit fallen

Weiterhin arbeitet unsere Partnerkanzlei sehr eng mit den Behörden in R.A.K. zusammen. So kann immer versucht werden, gewisse Berufe auch unter das Permit fallen zu lassen.

Dies ist nur möglich, da wir Kontakte zu den höchsten Beamten der V.A.E. haben und es Dir dadurch möglich wird, von diesen Vorteilen zu profitieren. Es lohnt sich also von Anfang an, mit einer professionellen Anwaltskanzlei zusammenzuarbeiten.

Falls Du Dir also nicht sicher sein solltest, ob Dein Beruf auch unter dieses Permit fällt, können wir sehr gerne direkten Kontakt zu unserer Kanzlei herstellen. Diese wird dann nach Schilderung Deiner Tätigkeit bei den zuständigen Beamten in Erfahrung bringen, ob das Permit auch von Dir genutzt werden kann.

Für einen direkten Kontakt in die VAE fülle bitte das Formular aus.

Was macht das Freelancer Permit so besonders?

Zum Abschluss möchte ich noch die wichtigsten Punkte des Permits für Dich zusammenfassen:

  • Es besteht keine Pflicht zur Anmietung einer Wohnung bei Einzelpersonen (nur wenn man sich als Familie anmeldet)!
  • Anwesenheitspflicht jedes halbes Jahr für einen Tag, also wäre auch ein kurzer Transit von einem Tag in den VAE spätestens alle 6 Monate möglich!
  • Steuern: Keine Einkommensteuer oder ähnliches! Residente der V.A.E. brauchen keine private Steuererklärung zu fertigen.
  • Aktuell nur Umsatzsteuer von 5%, die aber auch nur innerhalb der VAE anfällt, nicht für Drittstaaten! Wenn über 400.000 AED/Jahr (circa 91.000 Euro), dann Umsatzsteuerpflicht, und damit wird auch die Buchhaltung verpflichtend. Solange der Umsatz aber unter 400.000 AED bleibt, ist auch das Freelancer Permit sehr bürokratiearm.
  • Keine Sozialversicherungspflicht, aber Krankenversicherung muss abgeschlossen werden. Kosten für die KKV sehr gering, in der Regel unter 100 Euro im Monat, gilt allerdings nur für die VAE, nicht weltweit.
  • Rechnungen aus RAK sind in Deutschland beim Finanzamt absetzbar.
  • Durch die Erteilung des Residenten-Visums ist der Freelancer berechtigt, auch ohne kostenintensive Gesellschaftsgründun, seine Geschäfte auf Grundlage eines Gewerbestatus auszuüben. Das V.A.E.-Privatkonto kann in diesem Fall als Geschäftskonto genutzt werden.
  • Residenten-Visa können auf Wunsch sowohl für Einzelpersonen, als auch für eine Familie beantragt werden (in diesem Fall ist die Anmietung einer Wohnung erforderlich!).
  • Auskünfte über das Vermögen eines Residenten werden nicht an Drittstaaten übermittelt.
  • In den Vereinigten Arabischen Emiraten lebt/residiert man vollkommen steuerfrei!

Kosten

Der Wohnsitz kann von vielen kleinen Freelancern, die Deutschland verlassen und dabei als digitale Nomaden leben möchten, genutzt werden. Es erfolgt eine Anmeldung in RAK als Einzelunternehmer!

Die laufenden Kosten sind sehr gering, sodass dieses Konzept bereits mit kleinen Umsätzen interessant ist.

Du musst mit etwa 5.000 Euro für die initiale Gründung rechnen und etwas über 2.000 Euro pro Jahr. 

Fazit

Das Freelancer Permit in den V.A.E. eignet sich bestens für alle Starter in das digitale Nomadentum.

Ausschlaggebende Punkte könnten hier die Rechtssicherheit sein, die geringen Aufenthaltspflichten, der Transithub Dubai für Flüge nach und aus Südostasien, keine Verpflichtung eine Wohnung anzumieten und die geringen laufenden Kosten.

Somit kann man diesen Weg bereits wählen, wenn man noch keine großen Umsätze hat.

Leute die bereits fortgeschritten sind und über die 400.000 AED Umsatz im Jahr kommen, sollten sich ggf. eine andere Struktur auswählen und eher zur Gründung einer Freezone Gesellschaft tendieren.

Als Alternative zum RAK Freelancer Unternehmen kannst Du auch eine Kanada LLP oder US LLC nutzen. 

Bitte fülle das nachfolgende Formular aus, wenn Du direkt mit unseren Partnern in Dubai Kontakt aufnehmen möchtest:


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